5. Abendsymposium 2014

Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge - vor dem Hintergrund der erwarteten Entscheidung des BVerfG


zentUma
lud zum 5. zentUma-Abendsymposium am 19.11.2014 nach Mannheim in die Räume von Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Otto-Beck-Str. 11 in Mannheim ein.

Thema war einmal mehr die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Im Mittelpunkt standen eine Diskussion über das aktuell geltende Erbschaftsteuerrecht sowie ein Ausblick auf die möglichen Entwicklungen aufgrund der für den 17.12.2014 angekündigten Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.


Für das Podium konnten wir gewinnen:

Prof. Dr. Christian Seiler, ordentlicher Professor an der Universität Tübingen und Vertreter der Bundesregierung vor dem BVerfG
Lothar Binding
, MdB und Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages
Prof. Dr. Jochen Lüdicke
, Fachanwalt für Steuerrecht und Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater

In seinem Eingangsstatement legte Herr Prof. Seiler noch einmal pointiert die Sicht der Bundesregierung zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG dar. Herr Prof. Lüdicke ging sodann auf einige Schwachstellen des geltenden Erbschaftsteuerrechts ein, insbesondere auf den seines Erachtens unklaren Charakter der deutschen Erbschaftsteuer, die sowohl Elemente einer Nachlasssteuer als auch Elemente einer Bereicherungsteuer enthält und diese vermischt. Er stellte kurz das vom Bundesverband der Steuerberater vorgeschlagene sog. 10/10-Modell für ein einfaches und gleichheitsgerechtes Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor. Anschließend ging Herr Schlichting auf die Kompromisse erfordernden Realitäten der Politik ein und stellte die aus seiner Sicht mit dem Erbschaftsteuerrecht und dessen Steuerbefreiungen verfolgten Ziele dar.

In der folgenden Podiumsdiskussion, in die auch Fragen und Anmerkungen aus dem Teilnehmerkreis einbezogen wurden, standen unter anderem die Zulässigkeit der Vorlage des BFH und die Auswirkungen der verschiedenen in Betracht kommenden Entscheidungsvarianten des BVerfG im Mittelpunkt der Erörterungen.
 
Im Anschluss wurde die Diskussion bei einem kleinen Umtrunk und Imbiss fortgesetzt.

Das Abendsymposium wurde freundlicherweise von Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG unterstützt.


 
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