2. Abendsymposium 2011

Die geplante EU-Erbrechtsverordnung - Was wird die Reform des Internationalen Erbrechts bringen?


Die Europäische Union strebt nach einer Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts. Neben den bereits in Kraft getretenen Verordnungen Rom I bis Rom III soll auch das Internationale Erbrecht im Wege einer Verordnung einheitlich geregelt werden. Der Verordnungsvorschlag vom 14.10.2009 befindet sich auf der Zielgeraden und könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden.

Die geplante Reform wird nicht nur regeln, welches nationale Erbrecht anwendbar ist, sondern auch die gerichtliche Zuständigkeit sowie Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandeln. Deshalb wird sich die neue Verodrnung auch auf das deutsche materielle Erbrecht auswirken, obwohl die Verordnungsgeber nicht in das materielle Recht der EU-Staaten eingreifen möchte. Als Beispiele seien das gemeinschaftliche Ehegattentestament, die Vor- und Nacherbfolge oder der Erbschein genannt.

Vor diesem Hintergrund lud zentUma zum 2. zentUma-Abendsymposium am 27.10.2011 nach Mannheim in die Niederlassung der PricewaterhouseCoopers AG, Augustaanlage 66, ein.


Herr Kurt Lechner, Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied des Rechtsausschusses und Berichterstatter für die EU-Erbrechtsverornung, stellte diese näher vor und berichtete über den aktuellen Verfahrensstand.

Herr Mark Pawlytta, Rechtsanwalt, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mitglied des Vorstands von zentUma, würdigte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Martin Liebernickel, PricewaterhouseCoopers AG, ausgewählte Aspekte des Reformvorhabens kritisch und leitete in eine Diskussion mit Kurt Lechner über die Vor- und Nachteile der Reform über.

Im Anschluss wurde die Diskussion bei einem kleinen Umtrunk und Imbiss ein fortgesetzt.

Das Abendsymposium wurde freundlicherweise von PricewaterhouseCoopers AG unterstützt.

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