14. Abendsymposium 2025

„Nachlassinsolvenz als Mittel zur Auflösung von Blockaden in der Erbengemeinschaft?“ 


In der Unternehmensnachfolge kommt es häufig zu Erbengemeinschaften. Obwohl der Gesetzgeber mit der Erbengemeinschaft wichtige Ziele verfolgt, sind Erbengemeinschaften in der Praxis für viele ein Ärgernis und die Quelle hochemotionaler Streitigkeiten. Sind sich Angehörige über Jahrzehnte erfolgreich aus dem Weg gegangen, werden sie plötzlich Mitglieder einer Gemeinschaft und müssen nun gemeinsam den Nachlass verwalten. Während einige Miterben sich kümmern, verhalten sich andere Miterben destruktiv, sind nicht erreichbar, verhindern Beschlüsse oder nehmen noch so kleine Angelegenheiten als Anlass für Grundsatzstreitigkeiten. Es kommt zu Blockaden. Lösungen wie Teilungsversteigerungen und Auseinandersetzungsklagen führen häufig zu langwierigen und freudlosen Verfahren. Gibt es Alternativen für eine unkomplizierte Beendigung von Erbengemeinschaften? Könnte das Nachlassinsolvenzverfahren ein Weg sein?

Das „Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim“, kurz zentUma, möchte sich dieser Fragestellung widmen und lädt herzlich ein zum zentUma-Abendsymposium am 

Mittwoch, 26. November 2025 um 18 Uhr


Wir freuen uns auf Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der nach einem Impulsreferat mit uns über diese Fragen diskutieren wird. Im Fall von aktuellen Entwicklungen zur Erbschaftsteuer werden wir auch diese in den Blick nehmen.

Anschließend möchten wir den Abend wieder mit einem Imbiss und Getränken gemeinsam mit Ihnen ausklingen lassen. Wir danken herzlich unserem Fördermitglied, der Kanzlei Moog, für eine großzügige Spende, die dies ermöglicht.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie unser Gast sind.

Die Teilnahme ist für zentUma-Mitglieder kostenfrei, für Nicht-Mitglieder wird ein Beitrag von 90,- € erhoben.

Um Anmeldung wird gebeten (Anmeldeformular siehe unten zum Download). 

 

 


powered by webEdition CMS