1. Abendsymposium 2010

Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Unternehmensvermögen - Nach der Reform ist vor der Reform?


Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat die Öffentlichkeit, insbesondere aber Wissenschaft, Politik und Beratungspraxis jahrelang in Atem gehalten. Kernstück der Reform sollte die Erleichterung der Unternehmensnachfolge durch eine veränderte Besteuerung von Unternehmensvermögen im Erb- oder Schenkungsfall sein.

Zum 1.1.2009 trat die Reform in Kraft, um kurz danach teilweise rückwirkend zum 1.1.2009, teilweise zum 1.1.2010 selbst wieder reformiert zu werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 steht nun die nächste Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an.

Vor diesem Hintergrund lud zentUma zum 1. zentUma-Abendsymposium am 27.10.2010 nach Mannheim in die Reiss-Engelhorn-Museen ein.


Herr Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident des Bundesfinanzhofs und Vorsitzender Richter des Zweiten Senats, referierte über aktuelle Fälle aus den Bereichen der Erbschafts- und Schenkungsteuer bei Unternehmensvermögen. 

Herr Edmund Konrad, Leiter des Metzler Private Banking Frankfurt, sprach in diesem Zusammenhang aus der Perspektive eines Bankhauses über den generationenübergreifenden Vermögenserhalt.

Mitglieder und Freunde von zentUma nahmen dies als hervorragende Gelegenheit wahr, über Zweifelsfragen und die Beseitigung struktureller Defizite der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit ausgewiesenen Fachleuten zu diskutieren. 

Im Anschluss wurde die Diskussion bei einem kleinen Umtrunk und Imbiss in gemütlicher Runde fortgesetzt. 

Vorstand und Aufsichtsrat danken für die rege Teilnahme. Ein besonderer Dank gilt den Referenten Hermann-Ulrich Viskorf und Edmund Konrad sowie dem Bankhaus Metzler für die Unterstützung des Abendsymposiums 2010. 

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