Abendsymposium 2011
Donnerstag, 27. Oktober 2011
Die geplante EU-Erbrechtsverordnung - Was wird die Reform des Internationalen Erbrechts bringen?
Die Europäische Union strebt nach einer Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts. Neben den bereits in Kraft getretenen Verordnungen Rom I bis Rom III soll auch das Internationale Erbrecht im Wege einer Verordnung einheitlich geregelt werden. Der Verordnungsvorschlag vom 14.10.2009 befindet sich auf der Zielgeraden und könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden.
Die geplante Reform wird nicht nur regeln, welches nationale Erbrecht anwendbar ist, sondern auch die gerichtliche Zuständigkeit sowie Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandeln. Deshalb wird sich die neue Verodrnung auch auf das deutsche materielle Erbrecht auswirken, obwohl die Verordnungsgeber nicht in das materielle Recht der EU-Staaten eingreifen möchte. Als Beispiele seien das gemeinschaftliche Ehegattentestament, die Vor- und Nacherbfolge oder der Erbschein genannt.
Vor diesem Hintergrund lägt zentUma zum 2. zentUma-Abendsymposium am 27.10.2011 nach Mannheim in die Niederlassung der PricewaterhouseCoopers AG, Augustaanlage 66, ein.
Herr Kurt Lechner, Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied des Rechtsausschusses und Berichterstatter für die EU-Erbrechtsverornung, wird diese näher vorstellen und über den aktuellen Verfahrensstand berichten.
Herr Mark Pawlytta, Rechtsanwalt, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mitglied des Vorstands von zentUma, wird gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Martin Liebernickel, PricewaterhouseCoopers AG, ausgewählte Aspekte des Reformvorhabens kritisch würdigen und in eine Diskussion mit Kurt Lechner über die Vor- und Nachteile der Reform überleiten.
Wir freuen uns, wenn Sie mitdiskutieren.
Im Anschluss laden wir Sie gerne zu einem kleinen Umtrunk und Imbiss ein. Das Abendsymposium wird freundlicherweise von PricewaterhouseCoopers AG unterstützt.